Musikfeuerwerk & Pyromusical

Ein Feuerwerk mit Musik erfordert ein extrem hohes Maß an Kreativität und Fachwissen vom Pyrotechniker bzw. "Pyrokünstler".
Das beginnt schon mit der Auswahl eines geeigneten Musikstückes.
Die Musik zum Feuerwerk ist entscheidend für die Emotionen, die das Gesamtkunstwerk „Musikfeuerwerk“ oder auch "Pyromusical" dem Betrachter vermitteln soll.
Hat man den passenden Titel für die entsprechende Veranstaltung gefunden, entsteht zuerst im Kopf des Pyrotechnikers und dann am Computer jedes einzelne Bild des Feuerwerkes. Alle Effekte müssen in einem zeitlich exakt definierten Rahmen eingebaut werden und perfekt zueinander passen.
Dazu sind genaue Kenntnisse über die Abbrennzeiten, Zündzeiten- und Mechanismen der einzelnen Effekte nötig.
Auch ist die Art der Zündung für den Erfolg des Projektes von ausschlaggebender Bedeutung.
Doch das allein ist nicht alles.
Die Planung und Vorbereitung eines Musikfeuerwerkes nimmt sehr viel Zeit in Anspruch. Das geplante Musikstück wird unter dramaturgischen Gesichtspunkten „zerlegt“ und die passenden Effekte müssen eingepasst werden. Spätestens hier trennt sich auch die Spreu vom Weizen. Es gehört viel Erfahrung und die entsprechende künstlerische Begabung dazu, die richtigen Effekte für das gewählte Musikstück zu kombinieren und entsprechend einzusetzen.
Viele einzelne Dinge müssen berücksichtigt werden, damit das Endergebnis dem Zuschauer Gänsehaut beschert.
Bei der Vorbereitung des musiksynchronen Feuerwerkes sind dann sehr viele Zünder und Kabel zu verlegen, da ja fast alle Effekte so gezüdet werden, das diese auch etsprechend zur musik passen. Dementsprechend hoch ist der Aufwand für ein professionell choreografiertes Musikfeuerwerk. Allerdings entschädigt ein perfekt choreografiertes Musikfeuerwerk auch für alle Aufwendungen und Mühen und ist mit Sicherheit ein absoluter Höhepunkt eines jeden Events!

Sie möchten zur Hochzeit, zum Geburtstag, zum Jubiläum oder zur Gartenparty gerne ein
Feuerwerk abbrennen ? Kein Problem, es ist möglich. Aber bitte  beachten Sie:
Für das Verwenden von Feuerwerken der Kl. II  benötigen Sie eine

Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde  (Ordnungsamt der Stadt oderBürgermeisteramt der Gemeinde oder Polizeidirektion).
Auch hier gelten die Abgabe- und Verwendungsbestimmungen wie zu Silvester.
Bühnenfeuerwerk, Rauchkörper und ähnliche technische Artikel, der Klasse T1 dürfen ganzjährig von Personen über 18 Jahre erworben und verwendet  werden.
Diese Produkte sind nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden  und dies ist bereits beim Kauf dem Verkäufer zu bestätigen.
Bühnenfeuerwerk darf nur in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen  verwenden
werden, aber auch nur dann wenn dies mind. 14 Tage vorher der  zuständigen Behörde angezeigt, der Effekt erprobt wurde und zwar unter  Anwesenheit und Genehmigung der für den Brandschutz zuständigen Stelle.
Dies ist eine sinngemäße Wiedergabe des Gesetzestext ohne Gewähr auf  Aktualität,
Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Gesetzestext über  Verwenden und Überlassen 
pyrotechnischer Gegenstände ist zu finden im Sprengstoffgesetzes, 1.Verordnung (insbes. §23 & §24)..

Wir kümmern uns um alle Formalitäten und alle Genehmigungen!

Vorbehaltlich der örtlichen Gegebenheiten und Waldbrandwarstufen sowie Windstärken
führen wir für Sie ganzjährig Eventfeuerwerke der Kategorien F1, F2, F2+, F3, T1, S1 & P1 durch.

In den Kategorien F4 und T2 arbeiten wir mit staatlich geprüften Pyrotechnikern zusammen.

Wir verwenden keine Discounterware sondern profesiomelle Pyrotechnische Gegenstände der Hersteller:
Blackboxx, X-Plode, Heron, Lesli, Klasek, Triplex, Tropic, Fireevent, Volt, Nico, u.v.a.

Der Preis eines Feuerwerks ist von vielen Faktoren abhängig.
Prinzipiell richtet sich der Preis:
- nach den Örtlichen Gegebenheiten
- dem Budget das Ihnen zur Verfügung steht
- nach Art des Feuerwerks (Pyromusical/Musikfeuerwerk oder einfaches Feuerwerk ohne Musik)
- Dauer des Feuerwerks
- der Effektdichte und der
- Größe der Veranstaltung

Für Feuerwerke der Kategorien F 4, T2 und alle weiterenen Großfeuerwerkskategorien  ist ein Pyrotechniker mit Erlaubnis nach §7 bzw. §27 oder Befähigungsscheininhaber gemäß §20 SprengG erforderlich.
Auch hier arbeiten wir mit professionellen und staatlich anerkannten Pyrotechnikern zusammen und Vermitteln diese.

Neueste Kommentare

14.11 | 03:58

ja ich hab schon einige mit den zusammen gemacht und olsen und frank der lchttechniker sind gute kumpels von
mir

13.11 | 22:26

du kennst ja die two riders

14.01 | 17:01

ich danke dir timo. ja booking ist hier nicht mit drinn, das skrip funktioniert nicht über silmple site, war aber sowiso nen blödes script. dafür hab ich das interne kontaktformular.

14.01 | 16:56

git gemachte Seite, tausendmal besser als deine alte Seite.
Aber Booking hast du rausgenommen oder?

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